Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot von mir als Tierheilpraktikerin annimmt und zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an mich wendet. Ich bin als Tierheilpraktikerin jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, ich aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die mich in Gewissenskonflikt bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Allgemeine Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Tierhalters unter der Maßgabe, das Tier ganzheitlich zu behandeln.
Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben von mir als Therapeutin, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Patient zu Patient unterschiedlich sein.
Der Halter verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und dem bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtigen Informationen selbstständig anzugeben.
Ich bin als behandelte Therapeutin berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere wenn der Halter oder das Tier Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden.
Haftung
Als Therapeutin schließe ich jegliche Haftung für Schäden am Tier aus, die durch Behandlungsempfehlungen oder Therapien entstanden sind. Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.
Termine und Terminabsagungen
Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, mündlich oder persönlich von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einen Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei kurzfristigen Absagen vor dem Termin werden 100% berechnet und bis zwei Tage vorher wird eine Ausfallgebühr von 50% der Behandlungsgebühr in Rechnung gestellt.
Tritt der Kunde bei Ankunft von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% in Rechnung gestellt. (Ausgenommen bei einer neuen Terminvereinbarung, hier sind Abweichungen nach Absprache möglich).
Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB oder nachweisliche Notfälle.
Honorierung
Soweit die Honorare nicht individuell vereinbart sind, gelten die von mir festgelegten gültigen Preise. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag/Behandlungstermin vom Tierhalter in bar zu entrichten. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung / Quittung.
Eine Zahlung auf Rechnung kann nach vorheriger Absprache genehmigt werden.
Als Tierheilpraktikerin verpflichte ich mich allerdings bei Zahlungsverzögerung eine Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt hierfür 3,00 €.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro oder einem Anwalt übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare des Tierheilpraktikers grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung vom Tierbesitzer mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Tierbesitzer in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Besitzer freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Tierheilpraktiker in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten pro km berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten beträgt 0,50€
Gebühren
Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
Haftung
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Vertraulichkeit der Behandlung
Der Tierheilpraktiker behandelt die Kundendaten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Tieres, Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters.
Dies ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
Handakten werden vom Tierheilpraktiker 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
Rechnungsstellung
Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf keine Diagnose enthalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Zweibrücken. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.